Medizinisch notwendige Behandlung ist nicht die kostengünstigste Behandlung

Bereits im Jahr 2003 urteilte der Bundesgerichtshof darüber, ob eine private Krankenversicherung die vergleichsweise hohen Behandlungskosten einer Privatklinik in voller Höhe erstatten muss.

Die BGH-Richter stellten fest, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Privatkliniken keinesfalls mit denen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser vergleichbar seien, da Privatkliniken keine Fördermittel erhalten.

Darüberhinaus stellte der BGH fest, dass aus den Versicherungsbedingungen nicht hervorgehe, dass Kostengesichtspunkte eine Rolle spielen. Der Versicherer muss eine „Übermaßbehandlung“ beweisen.

Im vollen Wortlaut ist das Urteil unter anderem bei openjur nachzulesen.